Strahlungsarmes Leben

Motivation

Mobilfunk ist aus dem modernen Leben fast nicht mehr wegzudenken. Doch werden Handybenutzer, Anlieger von Mobilfunkstationen sowie Nutzer und Nachbarn von kabellosen Haussendeanlagen wie DECT, WLAN und Bluetooth in ihrem Recht auf vorsorglichen Gesundheitsschutz nach Grundgesetz Artikel 2 und 20 massiv eingeschränkt.

Die Grenzwerte der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung BImSchV vom 01.01.97 verhindern zwar eine übermässige Erwärmung des Körpers, schützen aber nicht vor langfristigen Folgen für die Gesundheit durch seit Jahrzehnten bekannte athermische Wirkungen.

Erfahrungen in anderen Risikobereichen (Asbest, Atomenergie, Contergan, CO2, Feinstaub, Holzschutzmittel, Rauchen) lassen befürchten, dass erneut hohe langfristige Risiken für kurzfristige Vorteile in Kauf genommen werden.

Insbesondere Ungeborene, Kinder und Jugendliche, Kranke und Ältere sind gefährdet. Viele Krankheiten durch Umweltbelastungen sind unspezifisch.

Elektromagnetische Strahlung ist oft nur ein Risikofaktor unter vielen und potenziert andere Faktoren wie z.B. die Schadstoffaufnahme ins Gehirn durch Schädigung der Blut-Hirn-Schranke.

Haftungs- und Versicherungsfragen sind ungeklärt. Krankheitskosten werden auf die Kranken- und Rentenversicherungen, also die Solidargemeinschaft übertragen.

Hunderte von Ärzte haben sich in Appellen, z.B. diejenigen von Freiburg, Allgäu-Bodensee-Oberschwaben, Bamberg, Hof, Stockach und Wien an die Öffentlichkeit gewandt und warnen vor den gesundheitlichen Folgen der elektromagnetischen Strahlenbelastung.

In Anlehnung an die Vorschläge zahlreicher Fachleute fordern wir deshalb zum vorsorglichen Gesundheitsschutz der Litzelstetter Bürger:
  1. In den Wohngebieten ist der Salzburger Vorsorgewert (10 Mikrowatt pro qm) für die Strahlungsdichte einzuhalten.
  2. Verbunden damit ist die Auslagerung von Mobilfunkanlagen aus den Wohngebieten mit einem Abstand von mindestens 1 km zu diesen.